Akkreditierung der Fa. Lenz & Atzl Systeme
Am 14.7.2006 wurde der Akkreditierungsbescheid für die
LENZ & ATZL Systeme GmbH
Eichstelle für Waagen
erteilt.
Als Eichstellennummer wurde uns zuerkannt: Waagen 565
Unser Akkreditierungsumfang:
Messungen stellen eine unverzichtbare Grundlage von Rechtsgeschäften aller Art, von behördlichen Maßnahmen, im Gesundheits-, Sicherheits- und Verkehrswesen dar. Das Maß- und Eichgesetz (MEG) regelt die Eichpflicht von Messgeräten für die verschiedenen Verwendungsbereiche. Im amtlichen und rechtsgeschäftlichen Verkehr, im Gesundheitswesen, im Verkehrswesen und im Sicherheitswesen ist für bestimmte Messgeräte die Überprüfung des Messgerätes auf die Einhaltung von Fehlergrenzen (Eichpflicht) festgelegt. Aufgabe der akkreditierten Eichstellen ist es, für die im Rahmen des Maß- und Eichgesetzes und der Eichstellenverordnung angeführten Messgeräte die eichtechnische Prüfung und Stempelung der Messgeräte vorzunehmen. Die Akkreditierung als Eichstelle des Österreichischen Eichdienstes erfolgt gemäß § 35 des Maß- und Eichgesetzes (MEG) und der Eichstellenverordnung durch Bescheid. Zentrale Voraussetzung für die Erteilung der Akkreditierung ist der Nachweis der Kompetenz auf dem jeweiligen beantragten Messgerätesektor,
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