Akkreditierung der Fa. Lenz & Atzl Systeme

 

Am 14.7.2006 wurde der Akkreditierungsbescheid für die

 

LENZ & ATZL Systeme GmbH

 

Eichstelle für Waagen

 

erteilt.

 

Als Eichstellennummer wurde uns zuerkannt:

Waagen       565

 

 

Unser Akkreditierungsumfang:
 

Messgerätearten Messbereich Messbedingungen Bemerkung      

Nichtselbsttätige Waagen

Genauigkeitsklasse II

bis 20 kg          

Nichtselbsttätige Waagen

Genauigkeitsklasse III und IIII

bis 6.000 kg   außer Fahrzeugmontierte Waagen      
Selbsttätige Sortier- und Kontrollwaagen bis 3.000 kg          
Selbsttätige Waagen zum Abwägen bis 3.000 kg          
Selbsttätige Waagen zum Totalisieren bis 3.000 kg          


 

Messungen stellen eine unverzichtbare Grundlage von Rechtsgeschäften aller Art, von behördlichen Maßnahmen, im Gesundheits-, Sicherheits- und Verkehrswesen dar.

Das Maß- und Eichgesetz (MEG) regelt die Eichpflicht von Messgeräten für die verschiedenen Verwendungsbereiche. Im amtlichen und rechtsgeschäftlichen Verkehr, im Gesundheitswesen, im Verkehrswesen und im Sicherheitswesen ist für bestimmte Messgeräte die Überprüfung des Messgerätes auf die Einhaltung von Fehlergrenzen (Eichpflicht) festgelegt.

Aufgabe der akkreditierten Eichstellen ist es, für die im Rahmen des Maß- und Eichgesetzes und der Eichstellenverordnung angeführten Messgeräte die eichtechnische Prüfung und Stempelung der Messgeräte vorzunehmen.

Die Akkreditierung als Eichstelle des Österreichischen Eichdienstes erfolgt gemäß § 35 des Maß- und Eichgesetzes (MEG) und der Eichstellenverordnung durch Bescheid. Zentrale Voraussetzung für die Erteilung der Akkreditierung ist der Nachweis der Kompetenz auf dem jeweiligen beantragten Messgerätesektor,

 

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